Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Schadensgutachten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Kaskoschäden entscheidet Ihre eigene Versicherung über die Erstattung.
Ein Gutachten sollte so schnell wie möglich nach dem Unfall erstellt werden. So sichern Sie Beweise und vermeiden spätere Diskussionen mit der Versicherung.
In der Regel erhalten Sie das vollständige Gutachten innerhalb von 1–3 Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung.
Ja, sofern keine sicherheitsrelevanten Schäden vorliegen, können Sie Ihr Fahrzeug bis zur Reparatur im Regelfall weiter nutzen.
Ja, zur Schadensregulierung fordert die Versicherung das Gutachten meist an. Sie erhalten von uns alle nötigen Unterlagen zur Einreichung.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien, unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen – unabhängig von Vorschlägen der Versicherung.
Bei klarer Schuld des Unfallgegners übernimmt in der Regel dessen Versicherung die gesamten Kosten für das Gutachten. Bei Kaskoschäden gelten besondere Regeln.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten ratsam sein, um den tatsächlichen Umfang und mögliche Wertminderung fachgerecht zu dokumentieren.
Ein Kostenvoranschlag enthält nur Reparaturkosten, ein Gutachten bewertet zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall und dokumentiert den Schaden beweissicher – vor allem bei größeren Schäden wichtig.
Sie erhalten das Gutachten in digitaler/papierhafter Form. Dieses reichen Sie bei der Versicherung ein oder legen es Ihrem Anwalt vor. Bei Fragen zur weiteren Abwicklung begleiten wir Sie gerne.
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